13.09.2026
Zuteilungsgebühr für Angehörige des Flexipools! Der Antrag der AUF/FEG zu einer entsprechenden Klarstellung und bundesweit einheitlichen Regelung, dass bei vorübergehenden Zuweisungen (Versetzungen bzw. Zuteilungen) zu anderen Dienststellen bei Vorliegen der entsprechenden Vorgaben eine Zuteilungsgebühr zu bezahlen ist, wurde nun vom BM.I umgesetzt! In einem aktuellen Schreiben stellt die zuständige Sektion im BM.I diesen Anspruch gegenüber den nachgeordneten Personalstellen klar und sind somit zukünftige als auch noch nicht verjährte Ansprüche (maßgeblicher Zeitraum: 6 Monate) außer Streit gestellt. Siehe dazu auch nachstehend den Wortlaut des diesbezüglichen Schreibens (KI generiertes Bild). Wir freuen uns, dass es hier gemäß unserem Antrag im Zentralausschuss zu einer raschen Lösung im Sinne der betroffenen Bediensteten gekommen ist. P.S.: Leider ist es bislang nicht gelungen, dass der Dienstgeber auch bereits verjährte Ansprüche - zumindest für die letzten drei Jahre - zuerkennt. Der Ausgang allfälliger Verfahren in diesem Zusammenhang ist nach Expertenmeinung leider mit geringen Erfolgsaussichten behaftet.