AUF/FEG wendet sich an BK Stocker
Gesetzlich vorgesehene Erhöhung der Pauschalen nach §§ 39 und 40 RGV muss endlich umgesetzt werden!
Die Reisegebührenvorschrift (RGV) sieht
ausdrücklich vor, dass die gesetzlich vorgesehene Erhöhung der Pauschalbeträge nach den §§ 39 und 40 RGV im Einvernehmen zwischen dem zuständigen Bundesminister und dem Bundeskanzler zu erfolgen hat.
Nachdem die AUF/FEG die längst fällige Anpassung der Pauschalen per Antrag eingefordert hatte, war Innenminister BM Karner nach anfänglicher Weigerung lediglich bereit, die Erhöhung des Pauschales nach § 40 RGV über den Bundeskanzler in die Wege zu leiten.
Hinsichtlich des Pauschales nach § 39 RGV vertritt der Innenminister hingegen die Auffassung, dass keine entsprechende Zuständigkeit bzw. Veranlassung bestehe.
Für uns ist diese Haltung nicht nachvollziehbar.
Aus diesem Grund hat sich die AUF/FEG nun mit einem Offenen Brief direkt an Bundeskanzler Christian Stocker gewandt und ihn aufgefordert, die gesetzlich vorgesehene Erhöhung der Pauschalen nach §§ 39 und 40 RGV sicherzustellen.
Zum Lesen der gesamten Aussendung hier klicken:
login-auf-polizei.at/files/mediadb/1381/p1k1f6ks0n1j8cee7dvm18uo17vp4.pdf
Zum Lesen des Briefes an BK Stocker hier klicken:
login-auf-polizei.at/files/mediadb/1381/p1k1f6ldb7p6mbsran61dkvrii6.pdf
Euer Team der
AUF/FEG Personalvertretung
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