Polizei: Warten auf Anpassung von Reisegebühren!
Seit 20 Monaten (1.1.2025) wäre eigentlich eine Anpassung der pauschalierten Reisegebühren nach den §§ 39 und 40 der Reisegebührenvorschrift um 12,69% gesetzlich vorgeschrieben.
Ein entsprechender Antrag der AUF/FEG wurde vom Dienstgeber einfach mit angeblicher Unzuständigkeit sowie in Fragestellung der gesetzlich vorgeschriebenen Erhöhung zurückgewiesen.
AUF-Sektionsvorsitzender und Abgeordneter zum Nationalrat Reinhold Maier hat daraufhin das Parlament mit dieser Verweigerung einer gesetzlich vorgesehenen Anpassung von Bezügen befasst und forderte mittels einer parlamentarischen Anfrage diesbezüglich Auskunft von BM Karner.
Offenbar wurde BM Karner daraufhin - zumindest teilweise - die Unrechtmäßigkeit seiner Verweigerungshaltung bewusst und er leitete nun doch mittels eines Antrags an den Bundeskanzler eine Erhöhung des Pauschales nach § 40 in die Wege, wie er in der Beantwortung der Anfrage mitteilt. In Bezug auf das Pauschale nach § 39 sieht er jedoch nach wie vor keinen Handlungsbedarf, obwohl der Gesetzgeber auch diesbezüglich vorsieht, dass er als zuständiger Bundesminister im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler zu handeln hätte.
Die AUF/FEG wird daher nun direkt mit dem Bundeskanzler in Kontakt treten. Als unverbesserliche Optimisten hoffen wir, dass wenigstens dieser ein Interesse daran hat, dass 24.000 Polizeibedienstete, die Anspruch auf diese Vergütung haben, gesetzeskonform entlohnt werden!
Hier geht’s zur Anfragebeantwortung:
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/5686/imfname_1775167.pdf
(Bild KI generiert)







