26.06.2026
DZM: Befürchtungen durch behördliches Gutachten bestätigt! Wie berichtet hatte der Zentralausschuss (ZA) als oberstes Organ der Personalvertretung von BM Karner die Einholung eines Gutachtens zum neuen Dienstzeitmanagement (DZM) verlangt, um klarzustellen, ob und inwieweit die Bediensteten durch 1. die Ausweitung auf bis zu drei Plandienstwochenenden pro Monat und 2. die Reduktion von 28 auf 16 Journaldienststunden sozialen oder wirtschaftlichen Härten ausgesetzt werden. Dieses Gutachten der Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) liegt nun vor und bestätigt im Ergebnis die Befürchtungen des ZA. Demnach empfiehlt die PVAB BM Karner, die generelle Regelung zur Ausweitung auf bis zu drei Wochenenden auf Plandienst zurückzunehmen, um soziale Härten nach Möglichkeit zu vermeiden. Darüber hinaus bestätigt es auch, dass die Beschränkung der Journaldienste zu den vom ZA befürchteten Einkommenseinbußen führt, will aber darin keine ausreichende Härte erkennen, um BM Karner von dieser Maßnahme abraten zu können. Wichtig: Das BM.I verkündet nun gegenüber den Medien, dass das DZM durch dieses Gutachten gestützt werde (?). Die Kritik der PVAB wird einfach mit der Ankündigung von angeblich ohnehin angedachten aber im Erlass gar nicht vorgesehenen Regelungen abgetan (siehe Artikel in der News unter nachstehendem Link). Die AUF/FEG hält dazu fest: Die PVAB bestätigt unsere Kritik, dass das DZM in der vorliegenden Form zu massiven Einsparungen und obendrein für zahlreiche Bedienstete zu sozialen Härten führen wird. Wenn BM Karner nun von „flankierenden Maßnahmen“ spricht, ist dies offensichtlich der klägliche Versuch, diese Schlappe vor der PVAB zu vertuschen. Gleichzeitig stellt er damit klar, dass er weiterhin an seinem - als modernes Dienstzeitsystem - getarnten Sparprogramm festhalten will.