Rüstzeiten sind Dienstzeit
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat bereits im Vorjahr im Rahmen eines
von der AUF/FEG betriebenen Musterverfahrens mit einem Mitglied der Freien Exekutivgewerkschaft (FEG) entschieden, dass notwendige Rüstzeiten vor Dienstbeginn sowie nach Dienstende als Dienstzeit anzuerkennen und entsprechend zu vergüten sind.
Jetzt hat auch das Bundesverwal-
tungsgericht (BVwG) unsere Rechtsauffassung in einem aktuellen Entscheid bestätigt und für den betroffenen Kollegen das konkrete Ausmaß der zu vergütenden Rüstzeiten festgestellt.
Zum Lesen der gesamten Aussendung hier klicken:
login-auf-polizei.at/files/mediadb/1381/p1jr33ba7i1kn61libmg633i1ii04.pdf
Euer Team der
AUF/FEG Personalvertretung
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