09.05.2026
Polizei und Datenschutz: Für BM Karner Eine Einbahnstraße! Dass bei einem Polizeieinsatz Daten einer Person festgestellt werden, die möglicherweise mit einer Straftat in Zusammenhang steht, ist eigentlich nichts Außergewöhnliches, wie man meinen sollte. Wenn sich nun hinterher nach genauer juristischer Prüfung (wie gewünscht?) herausstellt, dass dies beim Einsatz am Peršmanhof als illegal zu beurteilen ist, darf man daher leicht überrascht sein. Aber das soll so sein in einem Rechtsstaat, wenngleich diese Entscheidung naturgemäß die ohnehin nicht leichte Arbeit der Polizei zukünftig weiter erschweren wird. Was jedoch zurecht sauer aufstößt, ist die Tatsache, dass unsere Justiz es auf der anderen Seite mit dem Schutz persönlicher Daten von Polizeibediensteten nicht so genau nimmt. So raffte sich beim aktuellen Datenleckskandal zum Schaden von 36.368 Polizeibediensteten die Justiz erst nach jahrelanger Untätigkeit dazu auf, die Geschädigten darüber zu informieren. Eine besonders traurige Rolle spielt dabei wieder einmal Herr Karner, der offenkundig den Titel „schlechtester Innenminister aller Zeiten“ anstrebt. Nach Jahren des Schweigens und Zudeckens hat er nun die Anzeige einer Personalvertreterin verfügt und gleichzeitig keinerlei Ermittlungen gegen den Urheber des Datenlecks, mutmaßlich ein ehemaliger ÖVP-Kabinettschef, veranlasst. Die Einsetzung einer „Expertenkommission“ wie beim Einsatz am Peršmanhof zur Klärung der mysteriösen Datenerhebung und Weitergabe wird wohl ebenfalls nicht zu erwarten sein. Das kann man auch von einem Innenminister Karner, dem der Schutz seiner Parteigenossen sehr am Herzen liegt, nun wirklich nicht verlangen. Quellenbezug: Die Presse https://www.diepresse.com/20774836/identitaetsfeststellung-am-persmanhof-war-rechtswidrig