Aktiv-Pension: Steuerzuckerl für WEN?
Bereits 2027 soll eine massive Steuer- und Abgabenentlastung für Beschäftige, die nach dem Regelpensionalter (65) weiterarbeiten wollen (Anm.: und können), in Kraft treten.
Mit jährlichen Kosten von gut einer halben Milliarde will die Regierung so auch den Arbeitskräftemangel bekämpfen.
Doch wieder einmal ist die Sache nicht fertiggedacht und aus Sicht der AUF/FEG bleiben entscheidende Fragen offen:
- Ist eine analoge Regelung der Aktiv-Pension auch für öffentlich Bedienstete angedacht?
- Wer wird diese Regelung überhaupt in Anspruch nehmen können (kein Rechtsanspruch!)?
- Wäre dieses Geld nicht sinnvoller dafür zu verwenden, schwer arbeitenden Beschäftigten durch eine Regelung mit Altersteilzeit die letzten Jahre vor dem Regelpensionsalter zu erleichtern?
Fazit: Am Ende des Tages werden wohl nur jene Beschäftigten in den Genuss dieses Steuerzuckerls kommen, die einen Job haben oder bekommen, den man auch mit 66 und darüber hinaus noch ausüben kann. Die Verteilung dieses Steuerzuckerls wird de facto in die Hände des Arbeit- bzw. Dienstgebers gelegt. Die „Auserwählten“ dürfen sich dann für die Zeit des Weiterabeitens über einen deutlich höheren Nettolohn als vergleichbare jüngere Mitarbeiter freuen und schlussendlich auch über eine Pension mit einem Aufschlag von bis zu 12,6%!
P.S.: Dass unser Bundeskanzler bereits 66 ist, ist natürlich reiner Zufall!
Hier noch die Jubelmeldung der Regierung zu dieser fragwürdigen Verbesserung:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2026/04/aktivpension-bringt-massive-steuerentlastung-fuer-pensionistinnen-und-pensionisten.html







