AUF/FEG fordert Neuverhandlung zu Gehaltserhöhung!
AUF-Bundesvorsitzender Werner Herbert hat am 25. März im Nationalrat beantragt den Gehaltsabschluss für 2027 und 2028 aufzuschnüren und sicherzustellen, dass die Gehälter im öffentlichen Dienst jeweils mit Jahresbeginn zumindest entsprechend der maßgeblichen Inflation angepasst werden.
Die im Dezember 2025 beschlossenen Minimalerhöhungen von durchschnittlich nur 1% sieht er als Verrat an den öffentlich Bediensteten. Diese haben mit der Halbierung einer bereits paktierten Gehaltserhöhung (3,3% ab Juli statt Jänner 2026) bereits einen außerordentlich hohen Beitrag zur Budgetsanierung geleistet. Nun herzugehen und ihre Kaufkraft in den kommenden zwei Jahren nochmals massiv und nachhältig zu beschädigen, ist entschieden abzulehnen.
Dazu kommt, dass dies offenbar im Tausch gegen eine überzogene Ersatzzulage für freigestellte Gewerkschaftsfunktionäre bzw. Personalvertreter geschehen ist.
Dementsprechend sieht unser Antrag auch diesbezüglich eine Neuregelung vor, wonach es zu keiner Erhöhung der bislang gewährten Bezüge kommen darf und keinesfalls Nachzahlungen an freigestellte GÖD-Funktionäre und Personalvertreter rückwirkend bis 2023 (kolportiert werden fünfstellige Beträge an Nachzahlungen für Lehrergewerkschafter) erfolgen können.
Leider wurde der Antrag von den Regierungsparteien samt ihren Gewerkschaftsvertretern von FCG und FSG abgeschmettert, womit erneut deutlich wird, dass die GÖD mehr die eigenen Interessen vertritt, als die der öffentlich Bediensteten.
Die AUF/FEG wird sich jedenfalls weiter für eine gerechte Lösung einsetzen, zumal die Inflation aktuell wieder entgegen aller Zusagen ansteigt.
Hier der Link zu unserem Entschließungsantrag:
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/NRAVISO/71/imfname_1747183.pdf
Euer Team der
AUF/FEG Personalvertretung







