Keine Anhebung der RGV-Pauschalen -
BMI ignoriert gesetzlichen Auftrag
Gemäß § 21 der Reisegebührenvorschrift (RGV) sind die pauschalierten Reisegebühren nach §§ 39 und 40 durch den Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler mit derselben Wirksamkeit zu erhöhen, mit der auch die maßgebliche Tagesgebühr angehoben wird. Bekanntlich wurde diese mit Beginn des Jahres 2025 von € 26,40 auf € 30,00 erhöht.
Wie nun einem Antwortschreiben des BMI zu entnehmen ist, verweigert BM Karner diese gesetzlich vorgesehene Anpassung der RGV.
Zum Lesen der gesamten Aussendung hier klicken:
http://login-auf-polizei.at/files/mediadb/1381/p1jj9g04an1u8p139ogi77io14vg4.pdf
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