Rüstzeiten sind Dienstzeit!
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am 15. September 2025 im von der Freien Exekutivgewerkschaft
(FEG) geführten Musterverfahren (Geschäftszahl Ro 2023/12/0057) entschieden, dass Umkleide- und
Rüstzeiten von Polizeibediensteten als Dienstzeit gelten.
Zum Lesen der Aussendung hier klicken:
login-auf-polizei.at/files/mediadb/1381/p1j8lm00d12qg18n11pjv1vvlbm36.pdf
Die AUF/FEG fordert nun in der ZA-Sitzung am 06.11.2025 das BM.I auf, dieses Urteil unverzüglich umzusetzen sowie eine angemessene Vergütung aller nicht verjährter Ansprüche sicherzustellen.
Zum Lesen des Antrages hier klicken:
login-auf-polizei.at/files/mediadb/1381/p1j8t20c1k1vhp1rnjker10375s34.pdf
Euer Team
der AUF/FEG Personalvertretung
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