31.10.2025
Rüstzeiten sind Dienstzeit! Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am 15. September 2025 im von der Freien Exekutivgewerkschaft (FEG) geführten Musterverfahren (Geschäftszahl Ro 2023/12/0057) entschieden, dass Umkleide- und Rüstzeiten von Polizeibediensteten als Dienstzeit gelten. Zum Lesen der Aussendung hier klicken: login-auf-polizei.at/files/mediadb/1381/p1j8lm00d12qg18n11pjv1vvlbm36.pdf Die AUF/FEG fordert nun in der ZA-Sitzung am 06.11.2025 das BM.I auf, dieses Urteil unverzüglich umzusetzen sowie eine angemessene Vergütung aller nicht verjährter Ansprüche sicherzustellen. Zum Lesen des Antrages hier klicken: login-auf-polizei.at/files/mediadb/1381/p1j8t20c1k1vhp1rnjker10375s34.pdf Euer Team der AUF/FEG Personalvertretung #auf #auf_polizei #fgö #feg #feg_musterverfahren