Verunglimpfung der Polizei soll vorangetrieben werden!
Der mit NGO-Vertretern besetzte Beirat der Ermittlungs- und Beschwerdestelle gegen „Polizeigewalt“ (EBM) fordert nun weitere Möglichkeiten, um polizeiliches Handeln verunglimpfen und sanktionieren zu können.
Konkret wird etwa kritisiert, dass es beim Anlegen von Handfesseln ohne Verletzungsfolgen nur disziplinäre Ermittlungen gibt. Dies sei jedoch im Sinne einer möglichen Menschenrechtsverletzung, wenn das Anlegen der Handfesseln vom Beschwerdeführer subjektiv als „zu eng“ empfunden würde, nicht ausreichend (?).
Wir stellen dazu klar!
Die AUF/FEG hat eindringlich davor gewarnt, dass diese von BM Karner ins Leben gerufene „Vernaderungsstelle“ nur den Sinn hat, Polizeiarbeit schlecht zu reden und so die Polizeibediensteten einer völligen Rechtsunsicherheit auszusetzen, wo sie am Ende des Tages selbst bei korrektem und gesetzmäßigem Einschreiten mit strafrechtlichen Sanktionen und dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.
Wiederholt stellen wir fest, dass es beginnend bei internen Kontrollinstanzen über die Volksanwaltschaft bis hin zur Justiz genug Stellen gibt, die dafür Sorge tragen, dass polizeiliches Fehlverhalten mit der gebotenen Strenge bestraft wird.
Die mittlerweile nachweislich zu Tage getretene Sinnlosigkeit der EBM und insbesondere des besagten Beirats, der nichts als Kosten und Verunsicherung verursacht, soll also nun durch völlig ausufernde Maßnahmen im Sinne einer gewünschten Beschwerdehysterie kaschiert werden!
Quellenbezug: Kleine Zeitung







