BM.I bestätigt: Auch bei den Polizeidiensthundeführern (PDHF) muss gespart werden!
Nachdem der Dienstgeber per höchstgerichtlicher Entscheidung im September 2024 aufgefordert worden war, die für PDHF in der Polizeidiensthundevorschrift geregelten Auslagenersätze infolge legistischer Notwendigkeit ordentlich zu verlautbaren, war ein Jahr lang nichts passiert.
Durch einen von der AUF/FEG eingebrachten Antrag kam nun Bewegung in die Sache, da ansonsten die völlige Einstellung dieser Nebengebühren gedroht hätte.
Doch der nun verlautbarte Erlass bringt für alle PDHF massive Einkommensverluste von teilweise mehr als 500.- Euro pro Jahr mit sich.
Das BM.I macht auch gar keinen Hehl daraus, dass auch im Polizeihundewesen gespart werden muss und hat auf unseren Antrag wie folgt geantwortet (auszugsweise):
„Die Verzögerungen bei der Kundmachung der Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschädigungsverordnung resultierten aus den erforderlichen ressort-übergreifenden Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium für Inneres, dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundeskanzleramt. Diese gestalteten sich aufgrund des bundesweit geltenden restriktiven Budgetvollzuges komplexer als üblich. Die Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschädigungsverordnung wurde jedoch am 2. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 209/2025) kundgemacht und tritt mit 1. November 2025 in Kraft.“
Alle Fraktionen im ZA sind sich einig, dass es nicht sein kann, dass hier nun trotz massiver Teuerung eine Einkommenskürzung erfolgen soll und wurde daher in der gestrigen Sitzung beschlossen, den Dienstgeber dazu aufzufordern, besagte Nebengebühren zumindest in bislang geltender Höhe weiter zu zahlen!
Wieder stellt sich uns die Frage: Will BM Karner die Polizei kaputtsparen!







