23.04.2023
Notwendige Polizeiarbeit versus Expertenmeinung! Die Herstellung des gesetzmäßigen Zustands kann sich nicht unbegrenzt nur auf gutes Zureden beschränken. Welche Zwangsmittelanwendung sodann als verhältnismäßig und somit „rechtmäßig“ zu beurteilen ist, liegt bekanntlich im Auge des Betrachters. Diesbezüglich sind sich die sogenannten „Experten“ unisono einig, dass der Polizei eigentlich nahezu alles zugemutet werden kann, während diejenigen, die sich nicht an die Gesetze halten und auch nicht bereit sind, ihr gesetzwidriges Verhalten einzustellen, de facto Narrenfreiheit haben. An diesem Punkt haben wir aber in unserem Rechtsstaat einen Punkt erreicht, wo sich jeder Polizist zurecht die Frage stellen muss, warum er überhaupt noch einschreiten soll. Denn wenn ohnehin keine exekutive Gewalt, die als erniedrigend empfunden wird oder andere Nebenwirkungen auslösen könnte, angewendet werden darf, sollen die Klimakleber doch gleich durch einen städtischen Reinigungstrupp von der Straße gelöst und weggetragen werden… natürlich völlig schmerzfrei. Bezug: Nachstehender Kroneartikel https://www.krone.at/2988252