04.06.2022
Polizei: 7 Todsünden verschärfen Personalkrise! Dass sich in den kommenden Jahren tausende Polizisten in den Ruhestand verabschieden werden und ein regelrechter Generationenwechsel im Gange ist, scheint das BMI nicht wirklich zu kümmern. Man ist vorwiegend damit beschäftigt im eigenen Haus die „richtigen“ Leute in neu geschaffene Spitzenpositionen zu hieven, anstatt endlich die sieben Todsünden beim Umgang mit dem Personal zu beenden: 1. Es gibt keine Erleichterungen für altgediente Polizeibedienstete! Die Initiative 50+ wurde unter BM Fekter großmundig und kostenintensiv angekündigt, aber bis heute nicht einmal ansatzweise umgesetzt. Enorme Zahlen bei Dauerkrankenständen und gesundheitsbedingten Frühpensionierungen sind die Folge. 2. Es gibt keine Anreize für potenzielle BewerberInnen! Anstatt durch gewisse Incentives junge Leute für den Polizeidienst zu begeistern, schreckt man sie durch massive Nachteile am Anfang ihrer Karriere sogar noch ab: Impfpflicht, kein Versetzungsschutz in den ersten zwei Jahren nach der Ausmusterung, kein Kündigungsschutz in den ersten 4 Jahren nach der Ausmusterung. 3. Es gibt keine Vereinbarkeit von Familie und Beruf! Da es bis heute keinen wirklichen Karenzpool mit zusätzlichen Planstellen gibt, um etwa Teilzeitkräfte ersetzen zu können, werden jungen Müttern in der Polizei Teilzeitgesuche - teilweise bereits ab Schuleintritt des Kindes - einfach abgelehnt. Das bedeutet für diese jungen Mütter, neben der 40-Stundenwoche auch noch unzählige Überstunden leisten zu müssen. 4. Es gibt keinen Rechtsschutz durch den Dienstgeber! Obwohl immer mehr KollegInnen im Dienst verletzt werden oder sich etwa gegen ungerechtfertigte Misshandlungsvorwürfe wehren müssen, hat der Dienstgeber den Rechtsschutz abgeschafft und plant stattdessen die Einführung einer Behörde gegen Polizeigewalt. 5. Es gibt keine Leistungs- und Beitragsgerechtigkeit! Die Basispolizei an der „Front“ ist eine der am schlechtesten entlohnte Besoldungsgruppe im öffentlichen Dienst (Motto: Man kann sich sein Gehalt ja mit Überstunden aufbessern). Am Ende der Laufbahn werden dann sogar noch die durch Überstunden erworbenen Pensionsansprüche einfach gestrichen. 6. Es gibt keinen ausreichenden Schutz durch den Gesetzgeber! Anstatt durch konkrete Schutzbestimmungen die Polizei vor medialer Verunglimpfung, Verhetzung und körperlichen Attacken zu schützen, stellt der Verfassungsgerichtshof klar, dass es nicht strafbar ist, alle Polizeibediensteten als Bastarde zu beschimpfen. 7. Es gibt keine Rechtssicherheit mehr für polizeiliches Handeln! Immer kompliziertere und kaum mehr vollziehbare Gesetze, die in Windeseile laufend abgeändert werden, machen es nahezu unmöglich mit einer wünschenswerten Rechtssicherheit Exekutivdienst zu verrichten. Obendrein schwebt bei jeder Amtshandlung das Damoklesschwert, einen Amtsmissbrauch begangen zu haben, über der Kollegenschaft. In der Folge kann man selbst bei einem banalen Verstoß gegen eine Datenschutzbestimmung zum „Verbrecher“ (Strafdrohung von 6 Monaten bis zu 5 Jahren) gestempelt werden. Die AUF/FEG fordert hier immer wieder vehement Verbesserungen ein, doch bislang ist vom Dienstgeber außer wertlosen Danksagungen kein sichtbares Zeichen der Wertschätzung erkennbar!