23.05.2022
Abfertigung: AUF/FEG startet Musterverfahren! Obwohl Beamte, die nach dem 31.12.2004 ernannt oder nach dem 31.12.1975 geboren wurden (vollharmonisierte Beamte) keinen “Ruhegenuss“ mehr gemäß den einschlägigen Bestimmungen nach dem Pensionsgesetz 1956 (PG) erhalten, sondern wie jeder Beschäftigte in der Privatwirtschaft eine Pension nach dem allgemeinen Pensionsgesetz (APG) bekommen, wird ihnen weiterhin eine Abfertigung verwehrt. Die AUF/FEG ist jedoch der Meinung, dass dies der klaren Vorgabe nach § 26 Gehaltsgesetz zuwiderläuft, wo in Absatz 1 der Anspruch auf eine Abfertigung grundsätzlich für diesen Fall festgelegt wird. Wir kämpfen daher für Gerechtigkeit!