15.06.2021
BM.I frotzelt Personalvertretung! Das BM.I hat nun den Antrag der AUF/FEG auf Wiedereinführung einer Gruppenrechtsschutzversicherung für die Exekutive abgelehnt. Dies sei aus „gleichheitsrechtlichen Gründen“ (Anm.: Weil nicht alle öffentlich Bediensteten davon erfasst wären) nicht möglich. Umgekehrt hat BM Nehammer kein Problem damit eine eigene Behörde NUR zur Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen gegen die Polizei zu installieren. Dieser besondere Rechtsschutz für jene Personen, die allzu gerne - in den allermeisten Fällen völlige haltlose - Vorwürfe gegen die Polizei erheben, sieht unser Innenminister also nicht als gleichheitswidrig und ist ihm durchaus die kolportierten Kosten von mehreren Millionen Euro wert. Umgekehrt darf daran erinnert werden, dass der Rechtsschutz für die Exekutive unter seiner Vorgängerin Mikl-Leitner vor allem wegen der „enormen“ Kosten von € 600.000.- abgeschafft wurde! Danke, danke Herr Innenminister, für diese Frotzelei! https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40047593/NOR40047593.pdf