29.12.2020
Bundesfinanzgericht: Erschreckende Inkompetenz! In den letzten zwei Jahren hat das Bundesfinanzgericht (BFG) zahlreichen PolizeianwärterInnen für den Zeitraum der Grundausbildung trotz des Vorliegens der Voraussetzungen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz den Anspruch auf Familienbeihilfe verwehrt. Dabei hat es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, welches für einen nicht vergleichbaren Fall (praktische Verwendung eines Grenzpolizisten nach erfolgter Grundausbildung) ergangen war, völlig falsch interpretiert. Gemäß der erschreckend naiven, wie auch völlig falschen Ansicht des zuständigen Richtersenats im BFG stelle die Polizeigrundausbildung keine Berufsausbildung sondern bereits eine Berufsausübung dar (??). Am 3. November stellte der Verwaltungsgerichtshof nun klar, dass das BFG selbstverständlich irrt und PolizeianwärterInnen während der Grundausbildung bis zum entsprechenden Höchstalter natürlich Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Leider sind aber für zahlreiche Betroffene, welche keine außerordentlichen Rechtsschritte gesetzt haben, ihre Ansprüche nun verwirkt. Besonders bemerkenswert ist, dass das BFG sogar noch am 18. November in einer Entscheidung (von insgesamt über 70) einem Polizeischüler aus Wien die diesbezüglichen Ansprüche verwehrt hat. Unserer Meinung nach sollten die „ehrwürdigen“ Senatsmitglieder jetzt auf einen Teil ihres Gehalts verzichten und den negativ betroffenen PolizeianwärterInnen ihre entgangenen/verwirkten Ansprüche ersetzen! Hier geht’s zum bislang letzten Skandalurteil: https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/7cb97d05-4ad5-4e93-a7ac-483ef3c39c07/131055.1.1.pdf