31.08.2020
Gesetzgebung auf Volksschulniveau? In dieser Woche soll eine Novelle des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Gesetzes die Weichen für die behördlichen und polizeilichen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus für die kommenden Monate stellen. Doch der Entwurf aus dem Gesundheitsministerium sorgt für massive Kritik vom Verfassungsdienst. Neben einem geradezu sorglosen Umgang mit Daten, Unklarheiten bei gerichtlichen Kontrollen nach Anhaltungen bleiben für den Verfassungsdienst auch weiterhin Kompetenzfragen zwischen Bund und Ländern ungelöst und fehlt vielerorts die begriffliche Klarheit, was etwa beim Vollzug eines Ausgangsverbots für die Polizei völlig unzumutbar ist. Konkret stellt der Verfassungsdienst klar, dass der vorliegende Gesetzestext dem zuständigen Bundesminister einen Einschätzungs- und Prognosespielraum lässt, ob und wieweit er zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 auch erhebliche Grundrechtsbeschränkungen für erforderlich hält. Genau das wurde aber in aktuellen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs massiv kritisiert. Es kann ja wohl nicht sein, dass Polizisten durch mangelhafte Gesetzesbestimmungen neuerlich zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen verhalten werden und der Gesundheitsminister hinterher erklärt, dass das anders gemeint gewesen sei, nachdem die Gerichte feststellen, dass diese Maßnahmen rechtswidrig waren. Quelle: Parlament.gv.at https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_01713/imfname_817799.pdf