30.07.2020
Vollziehung der Coronagesetze ist für Justiz unverhältnismäßige „Polizeigewalt“! Wie dieses Beispiel belegt, unterliegen Polizeibedienstete bereits jetzt (auch ohne eine unabhängige Behörde) in ihrem Handen einer äußerst strengen Kontrolle. Alle Zwangsmittelanwendungen (Festnahme, Anlegen von Handfesseln usw.) werden penibel durch die unabhängige Justiz untersucht und geahndet, wobei sicher keine polizeifreundliche Parteilichkeit (eher das Gegenteil) gegeben ist. Weiters belegt dieser Fall auch, dass die Polizei diesbezüglich durch die chaotische Vorgangsweise der politischen Verantwortungsträger regelgerecht verheizt wurde. Es handle sich nämlich laut Gericht gegenständlich deshalb um einen Fall von unverhältnismäßiger Polizeigewalt, weil zwar ein Verstoß gegen das COVID-19-Maßnahmengesetz vorliegt, aber die Polizisten zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht zur Vollziehung des Gesetzes berechtigt waren. Obendrein sei es zweifelhaft, ob diesbezüglich überhaupt eine „schädliche Neigung“ vorliege, welche den Eingriff in ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (persönliche Freiheit) rechtfertigen würde. Besten Dank an unsere Regierung, die diesen Fall von Polizeigewalt mit ihrer höchst umstrittenen und überschießenden Husch-Pfusch Gesetzgebung in Wahrheit verschuldet hat! https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20200624_405_12_49_1_11_2020_00/LVWGT_SA_20200624_405_12_49_1_11_2020_00.pdf