15.01.2020
Judikative stellt sich gegen Exekutive! Wenn „Demonstranten“ die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit stören, trotz Abmahnung ihr Verhalten nicht einstellen und sich sogar mit (wenn auch passiver) Gewalt gegen polizeiliche Anweisungen stellen, ist irgendwann Schluss mit lustig. So verstehen jedenfalls wir den gesetzlichen Auftrag für die Polizei. Immer mehr Verwaltungsrichter scheinen das jedoch anders zu sehen und suchen in jeder Amtshandlung das sprichwörtliche Haar in der Suppe. Für sie sind geradezu alle polizeilichen Zwangsmaßnahmen zum Zwecke der Durchsetzung eines gesetzlichen Auftrags per se rechtswidrig. Polizeiliches Einschreiten unter Anwendung von Zwangsmitteln ist nun mal kein Kindergeburtstag und ja bei einer Festnahme wird mitunter eine Person „erniedrigend“ zu Boden gebracht. Dass dabei die Menschenwürde nicht immer zu 100% beachtet werden kann, liegt aber in der Natur der Sache, wenn man insbesondere bedenkt, dass tagtäglich PolizistInnen im Einsatz verletzt werden. Eine Tatsache, die sich leider bis in die Amtsstuben unserer Verwaltungsrichter noch nicht herumgesprochen haben dürfte. Unsere Befürchtung: Sollte sich diese Rechtsmeinung verfestigen (verstärkt durch die nun geplante “Behörde für polizeiliche Misshandlungen“), kann die Polizei, ja der Rechtsstaat letzen Endes einpacken! https://www.krone.at/2078142