12.12.2019
„Sicherheit“ durch Polizei verfassungswidrig?? Der VfGH setzt nun wenige Monate nachdem er klargestellt hat, dass es legitim ist, alle Polizisten als Bastarde zu beschimpfen, den nächsten Schritt in Richtung weniger Sicherheit. In seinem aktuellen Urteil zum Sicherheitspaket stellt er fest, dass neben dem Bundestrojaner (für verschlüsselte Nachrichten) auch die systematische Kennzeichenerfassung rechtswidrig ist. Dies sei im Prinzip deshalb verfassungswidrig, weil von dieser Kennzeichenerfassung auch unbescholtene Bürger betroffen wären. Insgesamt reiht sich dieses Urteil somit in viele andere Justizentscheidungen ein, die klar eine Tendenz erkennen lassen: Das polizeiliche Bemühen zur Herstellung von Sicherheit in Österreich wird mehr und mehr als rechtswidrig verurteilt, was im Ergebnis zu einer Verunsicherung der Polizei und weniger Sicherheit für die Bevölkerung führen wird. P.S.: Dass der VfGH die Kennzeichnungspflicht zur Erfassung aller - auch unbescholtenen - PolizistInnen als verfassungswidrig erachten wird, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen! https://kurier.at/chronik/oesterreich/die-polizei-darf-doch-nicht-am-handy-mitlesen/400701159