21.11.2019
Gehaltserhöhung beschlossen! In der vierten Verhandlungsrunde kam es nun zu einem Abschluss, bei dem die Forderung der AUF/FEG nach einer höheren Anhebung der niedrigen Gehälter teilweise Berücksichtigung fand. Dank eines Sockelbetrags (€ 50.-) werden geringere Gehälter (bis zu € 2.222,20.-) immerhin um bis zu 3,05% erhöht. Gehälter ab € 2.222,20.- werden jedoch wieder mit einem einheitlichen Prozentsatz von 2,25% erhöht. Durchschnittlich „soll“ (muss noch durch das Parlament abgesegnet werden) die Erhöhung per 01.01.2020 exakt 2,3% betragen (um diesen Prozentsatz werden auch die Zulagen erhöht). GÖD erkennt endlich Notwendigkeit sozialer Staffelung! Aus Sicht der AUF/FEG ist diese höhere Anhebung der niedrigen Gehälter zu begrüßen, wenngleich wir uns natürlich eine noch stärkere Anhebung der Niedriggehälter durch einen staffelwirksamen Fixbetrag (fixer und für alle gleich hoher Eurobetrag) gewünscht hätten. Wir nehmen aber mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis, dass die GÖD endlich etwas mehr soziales Gewissen zeigt, und die niedrigsten Gehälter zumindest um € 50.- angehoben werden. Bei einer rein prozentuellen Erhöhung hätte dies für die niedrigsten Gehälter nicht einmal € 40.- bedeutet. Regierungsvertreter auf der Bremse! Dass die Verhandler auf Regierungsseite mit 2,3% einen deutlich kleineren „Kuchen“ mit Gesamkosten von 320 Mio Euro für 2020 gebacken haben, als dies etwa im Vorjahr der Fall war (375 Mio Euro für 2019), finden wir aber bedauerlich. Denn damit fällt der öffentliche Dienst nächstes Jahr neuerlich gegenüber den Metallern – um 0,4% – zurück. Was hätte die volle Umsetzung der Forderung der AUF/FEG bedeutet? Angesichts des budgetierten Volumens hätte man bei einer fairen Inflationsabgeltung für alle Beamten eine Erhöhung um mindestens € 85.- umsetzen können!