26.07.2019
Schlechter Rat der GÖD ist teuer! Im November 2014 verkündete die GÖD (kurz vor Personalvertretungswahlen), einen großen Erfolg für die Kollegenschaft in Bezug auf die Anrechnung von Vordienstzeiten beim EuGH erzielt zu haben. Da man überdies einen Verjährungsverzicht erreicht habe, müsse auch niemand einen entsprechenden Antrag stellen, um seine Ansprüche vor Verjährung zu schützen. Die folgende Besoldungsreform im März 2015 brachte aber neben Verschlechterungen mit einer Rückstufung auch die Streichung des vereinbarten Verjährungsschutzes. Die AUF/FEG hatte dies vorhergesehen und immer zu einer Antragstellung (sowie allen erforderlichen Verfahrensschritten) geraten. Nun 2019 (abermals kurz vor Personalvertretungswahlen) verkündet die GÖD neuerlich einen großen Erfolg. Doch wie sie sich jetzt herausstellt, sind zahlreiche Ansprüche derjenigen, die keinen Antrag gestellt haben, für bis zu 10 Jahre verjährt! In Einzelfällen kostet das den Betroffenen einen „FÜNFSTELLIGEN EUROBETRAG“! Angesichts dieser Ersparnis für das Budget sagt wohl nur der Finanzminister „GOED SEI DANK“ für diesen großartigen Erfolg! Hier die damalige Aussendung: https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/betriebsrat/Dokumente/FCG-Vorrueckungsstichtag-Info20141111.pdf #aufunsistverlass #auf #aufpolizei #fgö #feg #werwennnichtwir