08.05.2019
Die aktuelle Regelung der Vordienstzeiten im Öffentlichen Dienst, die im Jahr 2015 von der Vorgängerregierung mit Zustimmung der GÖD trotz massiver Kritik von AUF und FGÖ, beschlossen wurde, ist jetzt vom EuGH als unrechtmäßig und diskriminierend bewertet worden und widerspricht dem EU-Recht. Damit haben sich die damaligen Einwände von AUF und FGÖ als berechtigt erwiesen: nämlich dass mit der Überleitung der Bestandsbediensteten in das neue Besoldungssystem das bereits festgestellte Unrecht weiter besteht. Nunmehr gilt es, das sehr umfangreiche Urteil des EuGH zu prüfen und danach eine europarechtlich haltbare und gerechte Lösung für unsere Bediensteten im Öffentlichen Dienst zu finden. Mit dem heutigen Tag steht nunmehr aber auch fest, dass  die GÖD jede kostenneutrale gesetzliche Reparaturmaßnahme früherer Regierungen mitgetragen hat und ihre aktuellen Forderungen daher unglaubwürdig sind  es nach 3 negativen EuGH-Urteilen (2009, 2014, 2019) nun klar ist, dass eine kostenneutrale Lösung nicht mehr möglich ist und ein finanzieller Ausgleich für bislang diskriminierte Bedienstete im Öffentlichen Dienst erfolgen muss  und die AUF großes Vertrauen in diese Bundesregierung setzt, dass nunmehr keine untauglichen Kompromisse gemacht werden, sondern endlich eine nachhaltige Lösung des Problems erzielt wird Daher ist hier auch das Finanzministerium gefordert, denn in Erwartung dieser absehbaren EuGH Entscheidung hätten die dafür erforderlichen Budgetmittel längst eingeplant werden müssen. AUF und FGÖ werden jedenfalls umgehend Gespräche mit dem BMÖDS aufnehmen, um eine bestmögliche Lösung zur Wahrung aller Ansprüche der Bediensteten im Öffentlichen Dienst zu erreichen. Franz HARTLIEB, Bundesvorsitzender FEG, Reinhold MAIER, Bundesvorsitzender AUF – Polizei, Werner HERBERT Bundesvorsitzender AUF