27.03.2021
GÖD: Schlechter Rat war teuer! Zahlreiche Betroffene haben sich nun bei uns gemeldet und uns „verärgert“ mitgeteilt, dass sie es bedauern, in der Causa „Vorrückungsstichtag“ nicht auf uns vertraut zu haben. Sie haben sich damals leider auf den Rat der GÖD verlassen, welche in einer Reaktion auf eine Aussendung der AUF/FEG im November 2014 von einer Antragstellung/Verfahrensführung in dieser Sache dringend abgeraten hat. Die Begründung der GÖD, dass man in Verhandlungen mit der Regierung ohnehin einen „Verjährungsschutz“ erreichen konnte, löste sich jedoch kurze Zeit später wieder in Luft auf, als dieser wieder gestrichen wurde (worüber die GÖD leider nicht informierte). Diejenigen Bediensteten, die damals auf ihre Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst vertraut haben, müssen somit leider zur Kenntnis nehmen, dass sie die ihnen gebührenden Differenzbeträge jetzt nur rückwirkend bis Mai 2016 erhalten. Hätten sie der AUF/FEG vertraut, würden sie ihre Nachzahlungen zumindest rückwirkend bis November 2011 erhalten (Anmerkung: Betroffene, die von Anfang an unserer Empfehlung Folge geleistet haben, erhalten ihre Nachzahlungen sogar rückwirkend bis Mitte 2006). Der Schaden ist also angerichtet und neben dem Verlust einer stattlichen Nachzahlung (die Rede ist von vierstelligen Eurobeträgen) haben die Betroffenen auch eine entsprechende Anzahl niedrigerer Beitragsgrundlagen, die sich zusätzlich in pensionsrechtlicher Hinsicht nachteilig auswirken. Fazit: Der GÖD war es offenkundig wichtiger, die AUF/FEG als „lächerliche Pseudogewerkschaft“ hinzustellen, die nur an einer „Verunsicherung der Kollegenschaft“ interessiert sei (Zitat), als mit uns gemeinsam um Gerechtigkeit zu kämpfen. Sie hat so als Systemgewerkschaft auch mitgeholfen, dass sich Vater Staat eine stattliche Summe erspart. Unsere Meinung: Wenn man jetzt schon nicht für den angerichteten Schaden aufkommt, wäre seitens der GÖD zumindest eine Entschuldigung angebracht. Dies umso mehr, da vorwiegend zahlende Mitglieder negativ betroffen sind. Hier noch ein Schreiben der GÖD an den Präsidenten der Freien Exekutivgewerkschaft, welches die fatale Fehleinschätzung ihrer Rechtsabteilung belegt: