27.04.2020
Endlich herrscht völlige (Un-)Klarheit! Coronapartys sind jetzt doch erlaubt, aber nicht unbedingt erwünscht. Sich mit Corona anzustecken ist zwar nicht verboten, kann aber zu polizeilichen Ermittlungen führen. Überhaupt ist alles noch durch den Verfassungsgerichtshof zu klären, aber die Polizei soll inzwischen einmal ihre Arbeit machen und dann sehen wir schon, was am Ende rauskommt. Man verzeihe uns diesen Zynismus, aber so geht Rechtsstaat nicht und so geht Polizei nicht. Quelle: Salzburger Nachrichten https://www.sn.at/politik/innenpolitik/raetselhafte-corona-vorschrift-man-darf-freunde-treffen-aber-wie-86806321