21.03.2020
Coronakrise bestätigt: Auf die Polizei ist Verlass! Trotz Urlaubssperre, trotz Aufhebung von Dienstplänen, trotz Aussetzung gesetzlicher Ruhezeiten, trotz finanzieller Verluste auf Grund systemischer Änderungen, trotz gegebener Mehrbelastung und erhöhter Gefährdung leisten die österreichischen Polizistinnen und Polizisten ihren unverzichtbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit! Zusammen mit vielen anderen Beschäftigen in den Bereichen kritischer Infrastruktur sind sie die wahren Helden in diesen Tagen und Wochen. Darum ist es gerade in derartigen Krisen wichtig, von der Politik die oft versprochene aber bislang nicht spürbar gewordene Wertschätzung dafür einzufordern. Folgende Punkte liegen uns dabei besonders am Herzen: 1. Es sind so rasch wie möglich alle Vorkehrungen zu treffen, um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für die Exekutive sicherzustellen! 2. Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren, die im Krankheitsfall entfallen, sind in das Grundgehalt zu implementieren, um finanzielle Nachteile in diesem Zusammenhang zu verhindern! 3. Polizeibedienstete müssen mit 60 Jahren bei Vorliegen entsprechender Beitragszeiten als Schwerarbeiter abschlagsfrei in Pension gehen können, wie dies auch im ASVG Bereich sichergestellt wurde! 4. In besonders arbeitsintensiven Bereichen (z.B. Ballungsräumen) soll durch eine entsprechende Belastungszulage ein Ausgleich geschaffen werden, um die Dienstverrichtung in diesen Bereichen zu attraktiveren! 5. Die enormen und ständig steigenden Herausforderungen im Außendienst machen es erforderlich, Rückzugsmöglichkeiten für ältere Bedienstete (ab dem 50. Lebensjahr) zu schaffen, ohne dass es deswegen zu schlagartigen Einkommensverlusten kommt! Diese Forderungen wurden dankenswerter Weise von der FPÖ übernommen und in Form einer Gesetzesinitiative auf den parlamentarischen Weg gebracht. Nun ist die Politik am Zug, vom Modus des Schulterklopfens auf “spürbare“ Wertschätzung umzustellen. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00400/imfname_788653.pdf