26.06.2025
Teilpensionsregelung und Altersteilzeit: Nicht für Beamte! Erneut beweist diese Regierung ihre Geringschätzung für die Staatsdiener und schließt die Beamtenschaft von Regelungen zu einem altersgerechten Arbeiten und damit insbesondere die Exekutive von der Möglichkeit länger im Erwerbsleben bleiben zu können aus! Es ist ihr also ganz offensichtlich lieber, weiterhin jedes Jahr zahlreiche Polizeibedienstete kurz vor dem Erreichen des Pensionsalters wegen Dienstunfähigkeit mit massiven Abschlägen in den Ruhestand (bis zu 18%) verabschieden zu können, als ihnen durch die Option zur Verringerung der exekutivdienstspezifischen Belastungen ein gesünderes und somit längeres Arbeiten zu ermöglichen. Völlig unerträglich dabei ist auch, dass man gleichzeitig noch mit Halbwahrheiten die enormen Kosten für mutmaßlich zu hohe Beamtenpensionen beklagt, was lediglich in Bezug auf einige wenige Spitzenbeamte gerechtfertigt sein mag. Hier geht’s zur Regierungsvorlage, die keine analogen Regelungen zu einer Teilpension oder Altersteilzeit für das Pensionsrecht der Beamten (Pensionsgesetz 1965) vorsieht: