„Trägerrakete“ für Gehaltserhöhung im Parlament eingebracht!
Heute wurde von ÖVP, SPÖ und Grünen eine Gesetzesinitiative in Form der 2. Dienstrechtsnovelle 2024 auf den Weg gebracht. Da darin vorab nur redaktionelle Anpassungen vorgesehen sind, was für eine eilends eingebrachte Dienstrechtsnovelle kein ausreichender Anlass ist, kann davon ausgegangen werden, dass es sich hier um eine sogenannte Trägerrakete handelt, in welche in der Folge die aktualisierten Gehaltstabellen für den öffentlichen Dienst eingearbeitet werden.
Diese Annahme wird auch dadurch bestätigt, dass zuletzt alle Spitzen der genannten Parteien versichert haben, nicht an eine Nulllohnrunde für die Beamten zu denken.
Die AUF/FEG bleibt diesbezüglich bei ihrer - auf Basis der maßgeblichen Teuerungsrate von 3,825% - erhobenen Forderung nach einer Erhöhung aller Gehälter um jedenfalls € 200.- im Monat.
Gerade in Zeiten massiver Teuerung wird weder eine rein prozentuelle und auch nicht eine bloß sozial gestaffelte Anpassung der Gehälter dem Erfordernis zur Erhaltung und Stärkung der Kaufkraft von Geringverdienern im öffentlichen Dienst (=Basisexekutive) ausreichend gerecht.
Aus unserer Sicht ist es im Unterschied dazu den Spitzenverdienern im öffentlichen Dienst mit einem Gehalt deutlich jenseits von € 5.000.- zumutbar, dass ihre Gehälter nicht, wie dies sonst immer der Fall ist, um einen erheblich höheren Eurobetrag steigen und so die Gehaltsschere neuerlich weiter auseinandergeht.
Hier geht’s zur besagten „Trägerrakete“: