Rat der GÖD kostet Betroffenen viel Geld!
Seit 2009 hat nur die AUF/FEG Betroffene in der Causa „Vorrückungsstichtag“ eine Antragstellung empfohlen und haben wir hunderte Mitglieder in ihren diesbezüglichen Verfahren unterstützt.
Diese erhalten nun bei entsprechend früher Antragstellung ihre Ansprüche (Bezugsdifferenzen) rückwirkend bis zum Jahre 2006.
Wer dies jedoch - dem Rat der GÖD folgend - nicht gemacht hat, erhält die Nachzahlung nur rückwirkend bis zum Jahr 2016 (!) und verliert so mitunter ein paar tausend Euro samt nachteiliger Auswirkungen auf die Pensionshöhe.
Somit ist erwiesen, dass es der AUF/FEG nicht um Verunsicherung gegangen ist und das Versprechen der GÖD zu einem angeblichen Verjährungsschutz falsch war.
Siehe dazu auch diese frühere Aussendung der GÖD, die sich nun rühmt, sie habe diese Verbesserung erreicht: