07.10.2024
Abschiedsgeschenk der Regierung: Beamte werden entmündigt! Kurz vor dem anstehendem Regierungswechsel hat die türkisgrüne Regierung der Beamtenschaft durch eine Novellierung des § 43 BDG (Allgemeine Dienstpflichten) ein Abschiedsgeschenk hinterlassen, das es in sich hat. Demnach können Beamte zukünftig auch dann disziplinär bestraft werden, wenn sie im oder außer Dienst durch ihr Verhalten auch nur den Anschein erwecken, ihre persönlichen Interessen seien mit den dienstlichen Interessen nicht deckungsgleich („vermeintlicher Interessenskonflikt“). Fazit: Für die Polizei bedeutet dies, dass eine eigene Meinung, Kritikfähigkeit oder ein Hinterfragen von Gesetzen, Verordnungen und Dienstanweisungen nicht bloß unerwünscht ist, sondern strafbar wird. Eine tatsächliche und nachweisbare Dienstpflichtverletzung ist dafür nicht mehr erforderlich. Wir von der AUF/FEG halten dazu fest, dass es in einer freien Demokratie unabdingbar ist, dass die Polizei als Spiegelbild der Gesellschaft mit dem erforderlichen Augenmaß und der notwendigen Fähigkeit zur Selbstkritik agiert. Die ohnehin extrem schwierige Gratwanderung in Vollziehung der Gesetze in verhältnismäßiger Weise für Recht, Ordnung und Sicherheit zu sorgen, wird eine entmündigte Polizei jedenfalls nicht meistern können. Hier die neue Bestimmung nach § 43 Abs. 2 BDG, die demnächst in Kraft tritt: