18.09.2024
Wo bleibt die dringend notwendige Entlastung für die Polizei? Mit der heute beschlossenen Dienstrechtsnovelle 2024 wurde ein großes und aus unserer Sicht auch durchaus vertretbares Entlastungspaket für die Lehrerschaft beschlossen. Auf die Polizei wurde jedoch wieder einmal völlig vergessen. Zusatz: Positiv hervorzuheben in diesem Zusammenhang ist aus Sicht der Polizeibediensteten die Änderung in § 23c Gehaltsgesetz, womit nunmehr auf Betreiben der AUF/FEG klargestellt wurde, dass nach einem Dienstunfall im Zuge einer berufsbegleitenden Ausbildung unabhängig davon, ob es sich um eine Spezialausbildung oder ein normales Einsatztraining handelt, auch „ohne Fremdverschulden“ der Anspruch auf eine Geldaushilfe durch den Bund gegeben ist. Unser Fazit: Danke an die Regierung für die nicht erwiesene Wertschätzung für die Polizei! Schade auch, dass sich die GÖD als Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst wieder einmal vorrangig für die größte Gruppe im öffentlichen Dienst - die Lehrerschaft - eingesetzt hat und notwendige Verbesserungen für die Exekutive offensichtlich nicht mit dem notwendigen Nachdruck eingefordert hat.