Regierung lässt Polizei „im Stich“!
Während der Corona-Pandemie war es unserer Regierung und hier insbesondere unseren Innenministern (Nehammer und Karner) angeblich besonders wichtig, alles zum Wohle und Schutz der Bediensteten zu unternehmen. Sogar der verpflichtende „Stich“ sollte kommen, was letztlich an der rechtlichen Begründbarkeit gescheitert ist.
Doch außer vielen Danksagungen für die Einsatz- und Opferbereitschaft während dieser Krise wurde die Polizei nur für artfremde Tätigkeiten samt erhöhter Ansteckungsgefahr verheizt und in der Folge kläglich „im Stich“ gelassen. So erhielten Polizeibedienstete im Unterschied zu vielen anderen systemrelevanten Berufstätigen beispielsweise nicht einmal eine Coronaprämie oder eine adaptierte Gefahrenzulage.
An dieser Geringschätzung hat sich bis heute nichts geändert, wie eine aktuell beschlossene Gesetzesänderung betreffend rückwirkend anzuerkennender „Berufskrankheiten“ belegt. Demnach bleibt die Tätigkeit der Polizei in Bezug auf die Gefahr im Dienst mit einer Infektionskrankheit angesteckt zu werden, entgegen dem Wunsch der AUF/FEG weiterhin unberücksichtigt!
Somit müssen Polizeibedienstete im Unterschied etwa zu Bediensteten im Gesundheitswesen oder in Justizanstalten die vollen Abschläge in Kauf nehmen, wenn sie infolge einer Infektion mit COVID oder dergl. nachweislich in Ausübung exekutivdienstlicher Pflichten so schwer erkranken, dass sie wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit pensioniert werden müssen.
Die AUF/FEG sagt DANKE FÜR NICHTS Herr Bundeskanzler und Herr Innenminister!
Hier ist die Novelle - leider ohne Berücksichtigung der Polizei - nachzulesen: