05.05.2023
Polizei ist kein universell einsetzbares Lösungsmittel! In Zeiten der Corona-Pandemie funktionierte Bundeskanzler Nehammer die Exekutive bekanntlich kurzerhand zur „Flexekutive“ um, welche sodann gleichsam einer „Flex“ die Verbreitungsstränge zu durchtrennen habe, um so die Coronakrise zu lösen. Aktuell ist die österreichische Polizei nun i.Z.m. der sogenannten letzten Generation vermehrt damit befasst „Klimakleber“ von der Fahrbahn zu lösen. Ein damaliger Antrag der AUF/FEG, die Exekutive nicht als Gesundheitspolizei zu missbrauchen, wurde genauso abgelehnt, wie nun unser jetziger Antrag, dass der Einsatz von Lösungsmitteln von medizinisch geschultem Personal (z.B. Rotes Kreuz) übernommen werden sollte, da dies nicht zu den Kernaufgaben der Exekutive zähle. Wir sind einfach der Ansicht, dass die österreichische Polizei nur über sehr beschränkte Ressourcen verfügt und nicht andauernd für artfremde Tätigkeiten missbraucht werden sollte. Dies umso mehr, da wir aktuell wahrlich wichtigere Aufgaben im Sinne der „Inneren Sicherheit“ unseres Landes (Anm.: insbesondere in Wien) wahrzunehmen haben. In seiner Antwort lehnte der Dienstgeber unseren Antrag sinngemäß wie folgt ab: „Die Loslösung der Manifestanten von der Fahrbahn sei de facto die Auflösung einer Versammlung und somit als Anwendung einer Zwangsbefugnis nicht delegierbar (?). Außerdem gebe es fast durchwegs positive Rückmeldungen von den Manifestanten über das polizeiliche Einschreiten und wolle man auch aus diesem Grund an der praktizierten Vorgangsweise festhalten (??).“ Wir ersparen uns jeden weiteren Kommentar dazu. Quelle: Krone.at https://www.krone.at/2999046