07.03.2023
NEUE BESCHWERDESTELLE GEGEN POLIZEIGEWALT: KEINE WAFFENGLEICHHEIT FÜR POLIZEI! Potenzielle Beschwerdeführer gegen allenfalls überschießende Zwangsmittelanwendung durch die Polizei dürfen sich freuen. Dank dieser neuen „Abteilung“ (für die gewünschte Sonderbehörde hätte man wohl die Verfassung ändern müssen) werden ihnen im Rechtsstreit gegen Polizeibedienstete hochrangige Experten und professionelle Ermittler zur Seite gestellt, die darauf spezialisiert sind, jede an sie - auch anonym - herangetragene Amtshandlung genauestens zu durchleuchten, um im Falle eines auch nur geringen Fehlverhaltens für eine rigorose Bestrafung samt angemessener Entschädigung Sorge zu tragen. Bekanntlich gibt es in gewissen Kreisen unserer Gesellschaft genügend Potenzial an Beschwerdeführern, die sich mit Unterstützung diverser NGOs darauf spezialisiert haben, die Polizei zur Zwangsmittelanwendung zu zwingen, um sodann dagegen rechtlich vorgehen zu können. Dass also nun auch Vertreter aus dem NGO-Bereich im Beirat dieser Beschwerdestelle federführend mitwirken werden, macht klar wohin diese Reise führen soll. Auf der anderen Seite steht der/die Polizist/in, der durch diese Beschwerdestelle unter Generalverdacht gestellt wird, ohne dass ihm der Staat, der paradoxerweise eigentlich sein Dienst- und Auftraggeber ist, auch nur ansatzweise einen vergleichbaren Schutz gewährt. Denn der/die Polizist/in …muss Befehle zu jeder Tages- und Nachtzeit oft unter extremen Rahmenbedingungen sofort ausführen, ohne sich rechtlich beraten lassen zu können. …muss dabei natürlich die Rechte des Gegenübers achten, aber vor allem auch die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit sicherstellen und letztlich auch die eigene körperliche Unversehrtheit im Auge behalten. …muss sich in der Folge bei einem Vorwurf selbst und auf eigene Kosten um seinen Rechtsschutz kümmern. …hat auch ohne erwiesenes Fehlverhalten unmittelbar spürbare Konsequenzen zu tragen und kann damit rechnen, dass die Justiz ihm nicht den geringsten Fehler verzeiht, sondern im Gegenteil mit der vollen Strenge des Gesetzes gegen ihn/sie vorgeht. …wird früher oder später resignierend feststellen, dass die ihm/ihr übertragene Durchsetzung eines gesetzmäßigen Zustands, ein Kampf mit ungleichen Waffen geworden ist, wo er/sie am Ende des Tages mit hoher Wahrscheinlichkeit entweder verletzt oder kriminalisiert wird. Dann wird das wahre Ziel all jener, die diese Beschwerdestelle fordern, erreicht sein! Quelle: Der Standard https://www.derstandard.at/story/2000144198040/entwurf-fuer-beschwerdestelle-bei-moeglicher-polizeigewalt-sorgt-fuer-kritik