17.02.2023
Beschwerdestelle gegen polizeiliche Übergriffe = billiger Regierungskompromiss zum Schaden der Polizei! Nach entsprechenden Medienberichten hat die AUF/FEG im Zentralausschuss den Antrag gestellt, dass das BM.I endlich Aufklärung über die im Regierungsprogramm verankerte und für heuer geplante „unabhängige Beschwerdestelle gegen polizeiliche Übergriffe“ geben möge. Demgemäß teilt uns das BM.I nun mit, dass diese Beschwerdestelle tatsächlich heuer kommen soll, aber die dafür zuständigen Bediensteten in Form von zusätzlichen Abteilungen/Referaten ohnehin im Verantwortungsbereich des BM.I angesiedelt werden und sodann wie bisher in Abstimmung bzw. über Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft tätig zu werden haben. Somit stellt sich eine entscheidende Frage: Welchen Sinn hat eine neue Beschwerdestelle überhaupt, wenn ohnehin in Bezug auf die Ermittlungstätigkeit und Strafverfolgung per se alles beim Alten bleibt? Dass hier wieder einmal zu Lasten des Budgets für die innere Sicherheit Personal und Ressourcen abgezogen werden sollen, ohne erkennbaren Mehrwert und ohne, dass man dieser neuen Institution eine begründbare Existenzberechtigung geben kann, scheint also nichts anderes als ein billiger Kompromiss der Regierungsparteien zu sein. Es soll nämlich zusätzlich ein Beirat mit Experten und Vertretern aus dem NGO Bereich geschaffen werden, der dem BM.I beratend zur Seite stehen wird. Die einzige Aufgabe dieser externen Berater und selbsternannten Experten wird dann erwartungsgemäß darin bestehen, dafür Sorge zu tragen, dass sie ihre Kosten mit einer entsprechenden Steigerung der Beschwerdefälle rechtfertigen und so in einer Art selbsterfüllenden Prophezeiung den Nachweis für die behauptete „strukturelle Gewaltbereitschaft“ in der Polizei liefern.