Pensionsrechtliche Schlechterstellung von Exekutive!
Neuerlich bestätigt der Fall eines oö. Gruppeninspektors, dass die Pensionsreformen vergangener Jahre mittlerweile eine völlig unverhältnismäßige Benachteiligung für Beamte der Basisexekutive entfalten.
Zur Sache:
GrInsp W. wurde im Zuge der Pensionsberatung durch die AUF/FEG empfohlen zum Zeitpunkt seiner Pensionierung aus dem Bundesdienst auszutreten, da so seine zahlreichen Beitragsleistungen ungekürzt pensionswirksam werden.
Nun kann er sich über seine ASVG-Pension in Höhe von 3.615,22.- (brutto) wahrlich freuen.
P.S.: Seine Beamtenpension wäre im Vergleich um fast € 400.- niedriger gewesen!!
Fazit: Wir werden in dieser Sache (ungerechte Kürzung der Beamtenpension) weiterkämpfen, weil es nicht sein kann, dass man aus der Polizei austreten muss, um Gerechtigkeit zu erfahren.
Beachte: Wer in welchem Ausmaß und Alter ebenfalls auf diese Weise profitieren kann, ist in jedem Einzelfall zu prüfen.