17.03.2022
Diskriminierung von Exekutivbeamten im Außendienst: Regierung blockiert Gleichbehandlung! Seit 2019 kämpft die AUF/FEG darum, dass die Nebengebührenzulage zur Pension für alle gleichbehandelnd auf Basis der tatsächlich durch Beitragszahlungen erworbenen Nebengebührenpunkte bemessen wird. Aktuell erfolgt diesbezüglich eine Begrenzung auf 20% des Letztbezugs, was insbesondere bei zahlreichen Bediensteten der Verwendungsgruppe E2b und E2a dazu führt, dass ein Großteil ihrer erworbenen Ansprüche einfach gestrichen wird. Wir fordern daher für alle eine gleich hohe Begrenzung mit 20% der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, was bewirken würde, dass ein E2b mit einer entsprechenden Punktezahl eine Nebengebührenzulage von bis zu € 1.134.- statt maximal € 668.- erhalten würde. Doch im Parlament fand sich bislang (noch) keine Mehrheit für unsere diesbezügliche Gesetzesinitiative (nur SPÖ und FPÖ stimmten dafür) und wurde sie von der Regierung mit fadenscheinigen Gründen auf die lange Bank in den zuständigen Ausschuss verschoben, wo sie ihrer Umsetzung harrt. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_01021/fnameorig_770554.html