06.03.2022
Überstundenproblem lässt sich lösen! Das Problem der eigentlich in arbeitsrechtlicher Hinsicht gesetzwidrigen Überstundenbelastung (die maximale Wochenarbeitszeit dürfte mittelfristig 48 Stunden eigentlich gar nicht übersteigen) ist sicher auf viele Fehlentwicklungen zurückzuführen. Es handelt sich somit in Wahrheit um ein strukturelles Problem, das sich im gesamten Bundesgebiet in unterschiedlicher Ausprägung von Vorarlberg bis Wien stellt. Wir geben unseren Kollegen der FSG und FCG natürlich recht, dass zu dessen Lösung zunächst der Personalstand erhöht werden muss und gegebene Fehlstände mit tatsächlich verfügbaren Kräften aufzufüllen sind. Ebenso muss aus Sicht der AUF/FEG eine Rückbesinnung auf Kernaufgaben der Polizei erfolgen, weil es nicht sein kann, dass wir in jeder Krisensituation mit neuen artfremden Aufgaben „zugemüllt“ werden, für die sonst keiner zur Verfügung steht bzw. stehen will. Letztlich muss aber auch die tatsächliche Entlohnung der Überstunden selbst „verteuert“ werden. Fakt ist nämlich, dass 160 Überstunden für 2 Polizeibedienstete, womit diese eine zusätzliche Arbeitskraft ersetzen, dem Staat nur etwa halb so viel kosten, wie ein zusätzlicher Beamter (zusätzlich zu geringeren Ausbildungs- und Ausrüstungskosten). Daher fordern wir schon lange eine Implementierung von Zulagen und Nebengebühren im Grundgehalt (Bemessungsgrundlage für Überstunden) bei einer gleichzeitig einzuführenden Steuerbefreiung für diese systembedingte Mehrbelastung. Solange das nicht geschieht, wird Vater Staat wohl weiter an der für ihn deutlich „billigeren“ Variante festhalten und sich darauf ausreden, dass man nicht genug qualifizierte BerwerberInnen finde, was übrigens unter BM Kickl interessanterweise für kurze Zeit nicht der Fall war. Quelle: orf.at https://orf.at/stories/3251425/