02.12.2021
Präzedenzfall eines Basispolizisten bestätigt ungerechtes Pensionssystem! Dieser Sonderfall eines 62-jährigen Gruppeninspektors belegt, dass Polizeibedienstete an der Basis, die noch dem Beamtenpensionsrecht unterworfen sind, durch die zahlreichen Reformen rund um die Jahrtausendwende, die nun ihre volle Wirkung entfalten, massiv benachteiligt werden. Da es nicht im Interesse des Dienstgebers liegen kann, dass allenfalls weitere Beamte geradezu zum Austritt genötigt sind, um eine leistungsgerechte Pension zu erhalten, muss neben anderen Verbesserungen jedenfalls die diskriminierende Deckelung der Nebengebührenzulage entfallen.