19.11.2021
Modernes Besoldungsrecht: Auf Exekutive vergessen! Während im Bereich der Lehrerschaft durch eine deutliche Anhebung der Einstiegsgehälter bei gleichzeitiger Verringerung der Gehaltsstufen ein modernes und leistungsgerechtes Besoldungssystem bereits vor 8 Jahren beschlossen wurde, wurde auf die Exekutive wieder einmal vergessen. Auch bei den aktuell laufenden Gehaltsverhandlungen ist dies leider kein Thema, obwohl insbesondere junge Exekutivbeamte mit einem für den öffentlichen Dienst unterdurchschnittlich niedrigen Grundgehalt das Auslangen finden müssen. Verschärft wird diese Problematik zusätzlich durch eine Änderung bei der Vordienstzeitenanrechnung, wodurch Berufsumsteiger in der Exekutive massiv schlechtergestellt wurden. Das niedrige Anfangsgehalt wird zwar - insbesondere durch zahlreiche Mehrdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen bzw. während der Nacht - aufgefettet, im Falle von Krankheit entfallen diese Einkommensbestandteile jedoch. Die Forderung der AUF/FEG lauter daher: Solange keine angemessenen Gehälter für die Exekutive insbesondere am Anfang der Berufslaufbahn sichergestellt sind, muss diesem drastischen Einkommensverlust für verletzte bzw. erkrankte Exekutivbeamte in einem ersten Schritt durch eine Implementierung dieser Zulagen/Nebengebühren im Grundgehalt entgegengewirkt werden! Siehe dazu eine parlamentarische Gesetzesinitiative auf Betreiben der AUF/FEG: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/UEA/UEA_00672/imfname_1012903.pdf