23.08.2021
Polizei: Auf- und Abrüsten in der Freizeit! Während etwa in der deutschen Polizei in diesem Zusammenhang längst eine Lösung gefunden wurde, damit Polizeibediensteten die notwendige Zeit für das Auf- und Abrüsten (Anlegen der Uniform, Ausfassen der Dienstwaffe etc.) vergütet wird, ist unser Dienstgeber hier nach wie vor zu keiner gerechten Regelung bereit. Stattdessen negiert das BM.I die einschlägige Judikatur dazu und verwickelt sich dabei in Widersprüche, wobei es die Berechtigung unseres Antrags auf eine gebührende Abgeltung (sei es durch Freizeit oder Geld) letztlich selbst bestätigt. Wir bleiben jedenfalls dran und werden vom Dienstgeber die viel beschworene Wertschätzung nötigenfalls auch auf gerichtlicher Ebene einfordern!