23.03.2021
Beamtenpension: Privilegien sehen anders aus! Dass sich die Reformen im Bereich der Beamtenpension aus dem Zeitraum von 1995 bis 2005 nun von Jahr zu Jahr immer drastischer auswirken, belegt eine aktuelle Studie der Alterssicherungskommission (siehe Bild). Gemessen am BIP sinken die Kosten für Beamtenpensionen spürbar ab. Das Märchen vom diesbezüglich niedrigen Deckungsgrad, was ohnehin nur dem Umstand geschuldet ist, dass „Vater Staat“ als Arbeitgeber keine entsprechenden Beiträge einzahlt, wie dies in der Privatwirtschaft der Fall ist, lässt sich also „eigentlich“ nicht länger aufrechterhalten. Mittlerweile bekommen Beamte im Schnitt nämlich genauso viel (oder eigentlich so wenig) für ihre Beiträge wie jeder andere Arbeitnehmer. Statt einer Abfertigung als Ausgleich für den massiven Einkommensverlust beim Übertritt in den Ruhestand gibt es jedoch nach wie vor nur die ständigen Vorhalte, dass man als privilegierter Beamter dem Staat und somit dem Steuerzahler ohnehin nur auf der Tasche liege. Die Rechnung geht dem Bund als unseren Dienstgeber und Gesetzgeber (in einer Person) also „doppelt“ auf: Der Boden für weitere Verschlechterungen ist aufbereitet und so gab und gibt es auch keinen nennenswerten Aufstand dagegen, dass Beamte etwa im Unterschied zu ASVG-Versicherten eine Wartefrist bei der jährlichen Pensionserhöhung in Kauf nehmen müssen und auch nicht in die Regelung zur abschlagsfreien Langzeitversichertenpension aufgenommen wurden. Die einzige „Gerechtigkeit“, die wir hier erkennen können, ist somit in der traurigen Tatsache gelegen, dass diese Abschlagsfreiheit nächstes Jahr wieder für alle abgeschafft werden soll.