05.03.2021
Polizei: Anomalie in der Pension! Früher konnte man als Polizist davon ausgehen, dass man in der Pension in etwa das Einkommen haben wird, welches man in der Mitte seiner aktiven Laufbahn (Durchschnitt vom lebenslangen Monatseinkommen) erhalten hat. Zahlreiche Reformen haben diese Aussicht nun massiv geschmälert und werfen Abschläge und Durchrechnungsverluste den durchschnittlichen Polizeibediensteten „einkommensmäßig“ an den Anfang der Karriere zurück (20% weniger als der Durchschnitt vom lebenslangen Monatseinkommen!). Im Vergleich dazu darf sich der durchschnittliche Bundeslehrer im Ruhestand über ein 10% höheres Einkommen, als er es in der Mitte seiner Laufbahn erhalten hat, freuen. Schuld an dieser Anomalie ist vor allem die Deckelung der Nebengebührenzulage, welche bei Polizeibediensteten trotz enormer Beitragszahlungen (infolge der zahlreichen Zulagen) i.V. mit einem niedrigen Grundgehalt zu keinem Mehrwert führt. Eine Gesetzesinitiative der FPÖ zur Behebung dieser Anomalie liegt im Parlament seit Jahren auf Eis. Ein seit mehreren Jahren laufendes Musterverfahren der Freien Exekutivgewerkschaft (FEG) zur Beseitigung einer diesbezüglichen Ungleichbehandlung in der Beamtenschaft blieb bislang leider erfolglos (derzeit prüft der Vwgh). Unser Fazit: Die Wertschätzung für lebenslange Pflichterfüllung unter Einsatz von Gesundheit und Leben lässt gelinde gesagt zu wünschen übrig! Quelle: BM für den öffentlichen Dienst (Personaljahrbuch 2020) https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/publikationen/PJB_Personaljahrbuch_2020.pdf?7vj67a