16.02.2021
Amtsmissbrauch: Zweierlei Maß! Dass beim Verdacht der missbräuchlichen Ausübung von Amtsbefugnissen insbesondere in Zusammenhang mit einer allfälligen Bestechlichkeit unverzüglich entsprechende Maßnahmen zu setzen sind, steht im Bereich der Polizei außer Zweifel. Eine sofortige Suspendierung samt massiver Einkommensverluste noch vor einer möglichen Anklageerhebung war somit für den beschuldigten Kollegen unausweichlich. Aber auch bei deutlich weniger schwerwiegenden Vorwürfen (Einsichtnahme in fremden Akt, inkorrekte Abrechnung von Zulagen etc.) ist mit derartigen Konsequenzen zu rechnen. Vorwürfe zu möglichen Verfehlungen welcher Art auch immer werden intern und extern penibel überprüft und neben strafrechtlichen Konsequenzen stehen in solchen Fällen auch schwerwiegende disziplinarrechtliche Folgen bis hin zur Entlassung im Raum. Der Integrität und dem Ansehen der Polizei sind der Vorrang zu geben und manche politischen Amtsträger könnten sich hier durchaus ein Beispiel nehmen und das selbe Maß anlegen, um das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Arbeit nicht zu gefährden. Quelle: OÖ Nachrichten https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/geschenkannahme-amtsmissbrauch-chefinspektor-wurde-suspendiert;art4,3350695