26.01.2021
FFP2 Maske: Polizei vorschriftswidrig ausgestattet!? Zahlreiche Bedienstete haben uns mitgeteilt (samt Foto), dass von den Dienstbehörden teilweise nicht zertifizierte FFP2 Masken, welche lediglich die Kennzeichnung „KN95“ aufweisen, verteilt wurden. Wie von uns bereits in einer Aussendung informiert und nun auch durch mehrere Medienberichte bestätigt, erfüllen diese Masken nicht die gesetzlichen Richtlinien und entsprechen somit nicht den Vorgaben der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen-Verordnung, was im Außendienst sowie bei Haftungsfragen nachteilige Folgen nach sich ziehen könnte. Auf unsere Nachfrage hat das BM.I jetzt eingeräumt, dass hier allenfalls noch Restbestände in Umlauf sein könnten, die aktuell aber nicht mehr ausgegeben werden. Unsere dringende Empfehlung: Alle Bediensteten sollten insbesondere bei der dienstlichen Verwendung dieser zugewiesenen Masken (etwa beim Einkauf im Supermarkt in Uniform) darauf Bedacht nehmen, dass nur zertifizierte FFP2 Masken getragen werden. Als Polizeibedienstete stehen wir hier bekanntlich besonders im Fokus der Öffentlichkeit, zumal wir in dieser Sache zu einer sehr restriktiven Kontrolle und Ahndung verhalten sind. Es sollte daher nicht passieren, dass wir dem Vorwurf ausgesetzt sind, die Bürger dieses Landes für Übertretungen von Vorschriften zu bestrafen, die wir selber nicht rigoros beachten!