13.11.2020
Dienstrechtsnovelle 2020 bringt interessante Neuerungen! Mit der nun im Parlament eingelangten Dienstrechtsnovelle 2020 werden einige begrüßenswerte Neuerungen umgesetzt. Darunter auch zwei langjährige Forderungen der AUF/FEG: - Aufhebung der Bezugskürzung während einer vorläufigen Suspendierung - Neuregelung der Leistungen im Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt eines Kindes (Einrechnung von Nebengebühren) Darüber hinaus kommt es auch in Zusammenhang mit der „unendlichen“ Geschichte der Vordienstzeitenanrechnung aus europarechtlichen Gründen abermals zu einer Änderung und wird künftig zwischen bloß nützlichen und gleichwertigen Zeiten unterschieden. Obwohl eigentlich jede berufliche Erfahrung für den Polizeidienst nützlich ist, sollen Zeiten in der Privatwirtschaft grundsätzlich aber weiterhin nicht angerechnet werden. Zusatz: Vor der parlamentarischen Beschlussfassung soll in den kommenden Wochen auch noch die Gehaltserhöhung für 2021 eingearbeitet werden, wofür vom Finanzministerium im Budget bereits eine Anpassung in Höhe von 1,4% bis 1,5% vorgesehen wurde. Hier geht’s zum gesamten Gesetzestext: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00461/fname_846727.pdf