30.10.2020
„Aktion scharf“ an der Grenze der Illegalität! Gesetzeshüter trotz massiver Bedenken von Verfassungsjuristen zu Kontrollen im Privatbereich zu verpflichten, erachten wir als Spiel mit dem Feuer. Oftmals ist nämlich die Freiwilligkeit für eine entsprechende Kontrolle nicht gegeben und dann gibt es nur zwei Möglichkeiten. Man verzichtet auf die polizeiliche Kontrolle und macht sich lächerlich, oder man zieht die Amtshandlung mit allen Konsequenzen durch und überschreitet so womöglich die Grenzen des Rechtsstaates. Dass man sich auf Grund der Erfahrungen aus dem Frühjahr und der Erkenntnisse des VfGH dabei sogar zum Wiederholungstäter machen könnte, kommt erschwerend hinzu. Die AUF/FEG hat diese Bedenken mehrfach geäußert, die aber leider offenkundig nicht gehört wurden. Wir warten nun gespannt auf die entsprechende Dienstanweisung, die bis dato der Personalvertretung leider nicht übermittelt wurde. Quelle: Die Presse https://www.diepresse.com/5889506/garagenparty-verbot-kontrollen-am-wochenende-in-ganz-oberosterreich