26.08.2020
Benachteiligung für werdende Mütter in der Exekutive wird behoben! Im Zuge der kommenden Dienstrechtsnovelle soll nun eine langjährige und von uns immer wieder kritisierte Ungerechtigkeit für werdende Mütter im öffentlichen Dienst behoben werden. Konkret sollen nun auch Zulagen und Nebengebühren für die Entlohnung während des Beschäftigungsverbots Berücksichtigung finden, wobei dafür ein dreimonatiger Zeitraum, welcher ein Jahr vor dem Geburtstermin liegt, als Berechnungsgrundlage herangezogen werden soll. Insbesondere bei Polizistinnnen ist es hier bislang zu massiven Nachteilen gekommen, da sie während dieses Zeitraums durch den Entfall zahlreicher Zulagen und Nebengebühren deutliche Einkommenseinbußen hinnehmen mussten. Durch Gerichtsentscheidungen wurde mehrfach klargestellt, dass diese Schlechterstellung eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung gegenüber anderen Müttern in der Privatwirtschaft darstellt.