26.05.2020
Polizeiberuf: Wenn Krankheit zur Regel wird! Das aktuelle Monitoring der Beamtenpensionen bestätigt die enormen Belastungen im Polizeiberuf und ihre langjährigen Auswirkungen auf die Gesundheit auf drastische Weise. Als einziger Beamter im öffentlichen Dienst hält der/die durchschnittliche Exekutivbedienstete nicht bis 60 durch (Tendenz fallend). Mehr als ein Viertel der Kollegenschaft muss aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig das Handtuch werfen. Besonders dramatisch entwickelt sich die Situation bei den weiblichen Polizeibediensteten. Von den wenigen Kolleginnen, die 2019 die Pension angetreten haben, mussten nahezu 90% krankheitsbedingt mit durchschnittlich nicht einmal 53 Jahren gehen. Dies bestätigt auch entgegen aller Beteuerungen die nach wie vor nicht behobene „Unvereinbarkeit“ von Beruf und Familie bei der Polizei. Da alle Jahrgänge ab 1976 bereits eine Pension nach ASVG-Recht erhalten, droht hier zukünftig geradezu eine Armutsfalle. Als besonderen Hohn erachten wir in diesem Zusammenhang, dass Polizeibedienstete selbst bei Vorliegen ausreichender Beitragszeiten im Unterschied zu ASVG-Versicherten im Falle einer vorzeitigen Pensionierung auch noch massive Abschläge in Kauf nehmen müssen. Das offenkundige Prinzip: Kranke Polizeibedienstete verursachen weniger Pensionskosten! Quelle: Beamtenministerium https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/fakten/bundespersonal/bedienstete/200408_Monitoring_Beamtenpensionen_2020_1.pdf?7he8eb